gesetzliche Krebsvorsorge
ab dem 20. Lebensjahr
  • Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Chlamydienabstrich bis zum 25. Lebensjahr
ab dem 30. Lebensjahr
  • zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, die wir bei allen Frauen mit Beginn der KV durchführen.
ab dem 50. Lebensjahr
  • zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarms (rektale Untersuchung)
  • JFOBT: immunologischer Stuhltest
ab dem 55. Lebensjahr
  • Anspruch auf Koloskopie (Darmspiegelung)
  • oder weiterhin alle 2 Jahre JFOBT: immunologischer Stuhltest
ab dem 50. bis 69. Lebensjahr
  • alle 2 Jahre Mammographie-Screening