gesetzliche Krebsvorsorge
ab dem 20. Lebensjahr
- Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Chlamydienabstrich bis zum 25. Lebensjahr
ab dem 30. Lebensjahr
- zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, die wir bei allen Frauen mit Beginn der KV durchführen.
ab dem 50. Lebensjahr
- zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarms (rektale Untersuchung)
- JFOBT: immunologischer Stuhltest
ab dem 55. Lebensjahr
- Anspruch auf Koloskopie (Darmspiegelung)
- oder weiterhin alle 2 Jahre JFOBT: immunologischer Stuhltest
ab dem 50. bis 69. Lebensjahr
- alle 2 Jahre Mammographie-Screening